Norm
ABGB §1426Rechtssatz
Der Anspruch auf Ausstellung einer vereinbarungsgemäß auszustellenden Übernahmsbestätigung besteht auch dann, wenn die Lieferung mangelhaft war; allfällige vorhandene Mängel können in der Übernahmsbestätigung gerügt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0033803Dokumentnummer
JJR_19830601_OGH0002_0010OB00631_8300000_001