Norm
ABGB §1017Rechtssatz
Die Monopolstellung eines Vertragspartners mag etwa bei der Beurteilung einseitig aufgestellter Vertragsbedingungen (so das Leistungsverweigerungsrecht in Ansehung anderer Strombezugsverträge desselben Abnehmers im Falle seines Zahlungsverzuges) von Bedeutung sein, nicht aber für die strittige Beurteilung, ob dem Unternehmer rechtsgeschäftliches Handeln eines Verhandlungspartners als Einschreiten eines Stellvertreters erkennbar sein mußte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019753Dokumentnummer
JJR_19830609_OGH0002_0060OB00674_8300000_002