Norm
ABGB §1118 A1Rechtssatz
Bei Räumungsklagen gemäß § 1118 ABGB ist vorerst zu prüfen, ob die erklärte Vertragsauflösung im Zeitpunkt der Auflösungserklärung rechtswirksam war und hernach für den Fall der Auflösungserklärung ferner zu prüfen, ob im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung der aus der rechtswirksamen Vertragsauflösung abgeleitete Räumungsanspruch besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020964Dokumentnummer
JJR_19830609_OGH0002_0060OB00858_8200000_001