RS OGH 1983/6/9 6Ob858/82, 1Ob550/88

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Veröffentlicht am 09.06.1983
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Norm

ABGB §1118 A1

Rechtssatz

Bei Räumungsklagen gemäß § 1118 ABGB ist vorerst zu prüfen, ob die erklärte Vertragsauflösung im Zeitpunkt der Auflösungserklärung rechtswirksam war und hernach für den Fall der Auflösungserklärung ferner zu prüfen, ob im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung der aus der rechtswirksamen Vertragsauflösung abgeleitete Räumungsanspruch besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020964

Dokumentnummer

JJR_19830609_OGH0002_0060OB00858_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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