RS OGH 1983/6/15 1Ob670/83

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Veröffentlicht am 15.06.1983
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Norm

ABGB §932 IIa
ABGB §932 V
ABGB §1052 B1
ABGB §1170

Rechtssatz

Wurde eine aus mehreren Geräten bestehende Großkücheneinrichtung unter Verantwortung des Lieferanten für die funktionsgerechte Aufstellung aller Geräte bestellt und weist ein Gerät erhebliche, aber verbesserungsfähige Einschränkungen seiner Gebrauchsfähigkeit auf, wird der gesamte Betrag bis zur Durchführung der geforderten Verbesserung nicht fällig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 670/83
    Entscheidungstext OGH 15.06.1983 1 Ob 670/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018634

Dokumentnummer

JJR_19830615_OGH0002_0010OB00670_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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