RS OGH 1983/6/15 1Ob636/83

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Veröffentlicht am 15.06.1983
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Norm

ABGB §98

Rechtssatz

Da es sich bei dem Anspruch nach § 98 ABGB um einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil am gemeinsam erzielten Gewinn handelt, kommt die Berücksichtigung eines Zinsenverlustes und einer Minderung der Kaufkraft nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009623

Dokumentnummer

JJR_19830615_OGH0002_0010OB00636_8300000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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