Norm
ABGB §98Rechtssatz
Da es sich bei dem Anspruch nach § 98 ABGB um einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil am gemeinsam erzielten Gewinn handelt, kommt die Berücksichtigung eines Zinsenverlustes und einer Minderung der Kaufkraft nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009623Dokumentnummer
JJR_19830615_OGH0002_0010OB00636_8300000_005