Norm
ABGB §867Rechtssatz
Die Einräumung der prekaristischen Benutzung von Gemeindevermögen ist, wenn es sich um die Gestaltung der Aufstellung eines transportablen Lifts auf einem gemeindeeigenen Gletscher handelt, noch als Akt der laufenden Verwaltung der Gemeinde als Trägerin von Privatrechten zu qualifizieren. war der Bürgermeister aber befugt, den Vertrag namens der Gemeinde abzuschließen, war er auch berechtigt, die Benützungsbewilligung in der Folge zu widerrufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0038402Dokumentnummer
JJR_19830615_OGH0002_0010OB00510_8300000_002