RS OGH 1983/6/15 1Ob510/83

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Veröffentlicht am 15.06.1983
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Norm

ABGB §867
ABGB §974
ABGB §1029 B2
Vlbg GdG §60 Abs1 lite

Rechtssatz

Die Einräumung der prekaristischen Benutzung von Gemeindevermögen ist, wenn es sich um die Gestaltung der Aufstellung eines transportablen Lifts auf einem gemeindeeigenen Gletscher handelt, noch als Akt der laufenden Verwaltung der Gemeinde als Trägerin von Privatrechten zu qualifizieren. war der Bürgermeister aber befugt, den Vertrag namens der Gemeinde abzuschließen, war er auch berechtigt, die Benützungsbewilligung in der Folge zu widerrufen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 510/83
    Entscheidungstext OGH 15.06.1983 1 Ob 510/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0038402

Dokumentnummer

JJR_19830615_OGH0002_0010OB00510_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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