RS OGH 2012/10/11 1Ob636/83, 3Ob501/84, 3Ob510/85, 3Ob505/86, 6Ob593/86, 2Ob10/87, 1Ob525/87, 8Ob663

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Veröffentlicht am 15.06.1983
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Norm

ABGB §98
  1. ABGB § 98 heute
  2. ABGB § 98 gültig ab 01.01.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Die Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen begründet nicht einen Vergütungsanspruch wie bei einem Arbeitsverhältnis, sondern einen Gewinnbeteiligungsanspruch ähnlich dem Anspruch aus einem Gesellschaftsverhältnis. Dem mitwirkenden Ehegatten steht nur ein angemessener Anteil an einem gemeinsam erzielten Gewinn zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009590

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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