Norm
ABGB §98Rechtssatz
Die Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen begründet nicht einen Vergütungsanspruch wie bei einem Arbeitsverhältnis, sondern einen Gewinnbeteiligungsanspruch ähnlich dem Anspruch aus einem Gesellschaftsverhältnis. Dem mitwirkenden Ehegatten steht nur ein angemessener Anteil an einem gemeinsam erzielten Gewinn zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009590Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2012