RS OGH 1983/6/15 1Ob510/83

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Veröffentlicht am 15.06.1983
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Norm

ABGB §971
ABGB §974

Rechtssatz

Eine Vereinbarung, daß jemand jedes Jahr um die Genehmigung der Aufstellung eines transportablen Lifts ansuchen muß, kann im Sinne eines Leihvertrages zu verstehen sein, bei dem der Entlehner jährlich um die Überlassung der Sache anzusehen hat, schließt aber auch die Annahme einer Bittleihe nicht aus. Im Zweifel kann jedenfalls die Annahme einer Bindung bei einer aus Gefälligkeit eingeräumten unentgeltlichen Gebrauchsgestattung nicht angenommen werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 510/83
    Entscheidungstext OGH 15.06.1983 1 Ob 510/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019130

Dokumentnummer

JJR_19830615_OGH0002_0010OB00510_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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