RS OGH 1983/6/15 3Ob50/83

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Veröffentlicht am 15.06.1983
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Norm

EO §1 Z5 IIE

Rechtssatz

Die Gesetzwerdung des § 1 Z 5 EO bedeutete eine bewußte Abkehr des Gesetzgebers von der früheren Rechtslage. Noch die Regierungsvorlage zur Exekutionsordnung sah vor, daß nur Vergleiche welche zur gänzlichen oder teilweisen Erledigung eines Rechtsstreites vor einem Zivilgericht abgeschlossen wurden, ein Exekutionstitel seien.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 50/83
    Entscheidungstext OGH 15.06.1983 3 Ob 50/83
    SZ 56/98 = EvBl 1983/164 S 634 = JBl 1984,500

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0000096

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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