RS OGH 1983/6/15 1Ob653/83, 7Ob522/88

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Veröffentlicht am 15.06.1983
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Norm

ABGB §696
ABGB §1072

Rechtssatz

Ein Vertragsabschluß in Kenntnis des Vorkaufsrechtes ist als unter der Bedingung abgeschlossen anzusehen, daß der Vorkaufsberechtigte von seinem Vorkaufsrecht nicht Gebrauch macht; übt der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht aus, so wird der mit dem Dritten abgeschlossene Kaufvertrag hinfällig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 653/83
    Entscheidungstext OGH 15.06.1983 1 Ob 653/83
    SZ 56/96
  • 7 Ob 522/88
    Entscheidungstext OGH 25.02.1988 7 Ob 522/88
    nur: Ein Vertragsabschluß in Kenntnis des Vorkaufsrechtes ist als unter der Bedingung abgeschlossen anzusehen, daß der Vorkaufsverechtigte von seinem Vorkaufsrecht nicht Gebrauch macht. (T1) = NZ 1989,264

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0012713

Dokumentnummer

JJR_19830615_OGH0002_0010OB00653_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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