Norm
ABGB §98Rechtssatz
Bei der Abgeltung der Mithilfe im Erwerb ist zwar der Kapitaleinsatz zu berücksichtigen; einem arbeitsintensiven Betrieb wie dem der Fremdenbeherbergung bestehen aber, außer bei sehr hohem Kapitaleinsatz, keine Bedenken dagegen, dass der Arbeitseinsatz höher bewertet und keine gleichteilige Aufteilung des Gewinnes vorgenommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009624Dokumentnummer
JJR_19830615_OGH0002_0010OB00636_8300000_006