Norm
ABGB §1431 IRechtssatz
Zur Kondiktionsberechtigung im Dreipersonenverhältnis: A leistet für B erkennbar auf eine von B behauptete Schuld des C; A ist als Leistender gegenüber dem B kondiktionsberechtigt, allerdings nur aus Kondiktionsgründen, die die Rechtsbeziehung zwischen dem C und dem B betreffen, nicht jedoch auch aus Kondiktionsgründen, die die Rechtsbeziehungen zwischen ihm selbst und dem C betreffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0033776Dokumentnummer
JJR_19830616_OGH0002_0060OB00692_8300000_001