Norm
ABGB §877Rechtssatz
Leistungen zur Erfüllung eines mit zwei solidarberechtigten Vertragspartnern geschlossenen Vertrages können nicht als rechtsgrundlos zurückgefordert werden , wenn sich ( nur ) in Ansehung eines der Vertragspartner das Rechtsgeschäft als unwirksam herausstellt ( in Ansehung des anderen aber voll wirksam bleibt ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016357Dokumentnummer
JJR_19830616_OGH0002_0060OB00672_8300000_001