RS OGH 1983/6/16 6Ob672/83

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Veröffentlicht am 16.06.1983
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Norm

ABGB §877
ABGB §892

Rechtssatz

Leistungen zur Erfüllung eines mit zwei solidarberechtigten Vertragspartnern geschlossenen Vertrages können nicht als rechtsgrundlos zurückgefordert werden , wenn sich ( nur ) in Ansehung eines der Vertragspartner das Rechtsgeschäft als unwirksam herausstellt ( in Ansehung des anderen aber voll wirksam bleibt ).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 672/83
    Entscheidungstext OGH 16.06.1983 6 Ob 672/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016357

Dokumentnummer

JJR_19830616_OGH0002_0060OB00672_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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