Norm
AngG §23a IIRechtssatz
Seit der Novelle BGBl 292/1971 ist klargestellt, daß eine einseitige Einrechnungsmöglichkeit von Versorgungsleistungen, darunter auch vom Dienstgeber bezahlter Pensionen auf den Abfertigungsanspruch ausgeschlossen ist, es hiezu vielmehr einer Vereinbarung bedarf.Seit der Novelle Bundesgesetzblatt 292 aus 1971, ist klargestellt, daß eine einseitige Einrechnungsmöglichkeit von Versorgungsleistungen, darunter auch vom Dienstgeber bezahlter Pensionen auf den Abfertigungsanspruch ausgeschlossen ist, es hiezu vielmehr einer Vereinbarung bedarf.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Abzug, Berechnung, Bemessung, Höhe, zwingend, ius cogens, Altersabfertigung, PensionsabfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0028491Dokumentnummer
JJR_19830616_OGH0002_0060OB00813_8200000_001