RS OGH 1983/6/23 8Ob146/83

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Veröffentlicht am 23.06.1983
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Norm

KFG 1967 §63 Abs2

Rechtssatz

Wenn der Versicherer den Anspruch ablehnt, aber auf ein Ersuchen um Überprüfung der Stellungnahme ergänzende Erhebungen durchführt, welche zu dem Ergebnis führen, daß der Versicherer nunmehr seine Leistungspflicht zugibt, so bewirkt die ursprüngliche Ablehnung kein Ende der Hemmung der Verjährung.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 146/83
    Entscheidungstext OGH 23.06.1983 8 Ob 146/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0065923

Dokumentnummer

JJR_19830623_OGH0002_0080OB00146_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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