RS OGH 2024/5/28 8Ob74/83; 2Ob152/12k; 2Ob5/24k

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Veröffentlicht am 23.06.1983
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Norm

StVO §28 Abs2

Rechtssatz

Diese Bestimmung trägt dem Umstande Rechnung, dass die an Gleise gebundenen Fahrzeuge nicht ausweichen können und überdies in der Regel ein geringeres Bremsvermögen haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0075154

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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