Norm
ABGB §863 EIRechtssatz
Ein Realoffert, das durch eine bloße Aneignungshandlung des Empfängers zum Zustandekommen eines Vertrages zwischen den Streitteilen hätte führen können, liegt nicht vor, wenn mit der Zusendung der Zeitschriften einer ( abgelisteten ) Bestellung ( die der Empfänger auch nicht nachträglich genehmigt hat ) entsprochen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014330Dokumentnummer
JJR_19830628_OGH0002_0050OB00638_8300000_001