RS OGH 1983/6/28 5Ob638/83

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Veröffentlicht am 28.06.1983
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Norm

ABGB §863 EI
ABGB §864

Rechtssatz

Ein Realoffert, das durch eine bloße Aneignungshandlung des Empfängers zum Zustandekommen eines Vertrages zwischen den Streitteilen hätte führen können, liegt nicht vor, wenn mit der Zusendung der Zeitschriften einer ( abgelisteten ) Bestellung ( die der Empfänger auch nicht nachträglich genehmigt hat ) entsprochen wird.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 638/83
    Entscheidungstext OGH 28.06.1983 5 Ob 638/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014330

Dokumentnummer

JJR_19830628_OGH0002_0050OB00638_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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