Norm
AußStrG §2 Abs2 Z5 F1Rechtssatz
Behauptet der Untermieter, es liege ein Umgehungsgeschäft nach § 2 Abs 3 MRG vor und begehrt er die Anerkennung als Hauptmieter, so ist es unerlässlich, dass dem Untervermieter Parteistellung eingeräumt wird.Behauptet der Untermieter, es liege ein Umgehungsgeschäft nach Paragraph 2, Absatz 3, MRG vor und begehrt er die Anerkennung als Hauptmieter, so ist es unerlässlich, dass dem Untervermieter Parteistellung eingeräumt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0006254Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009