RS OGH 2006/4/20 1Ob649/83 (1Ob650/83), 2Ob50/89, 8Ob707/89, 7Ob291/98i, 5Ob226/05d, 5Ob297/05w

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Veröffentlicht am 29.06.1983
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Rechtssatz

Ob durch das Zusammenwirken zweier oder mehrerer Personen schlüssig eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts errichtet wurde, kann immer nur nach den Umständen des einzelnen Falles beurteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014557

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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