Rechtssatz
Die Zession, mit der Ansprüche auf Geldleistungen nach dem ASVG zur Deckung von gesetzlichen Unterhaltsanspürchen gegen den Anspruchsberechtigten übertragen werden (§ 98 Abs 1 Z 2 ASVG), ist ungeachtet des in der BRD erfolgten Vergleichsabschlusses gemäß § 45 IPRG nach inländischem Recht zu beurteilen.Die Zession, mit der Ansprüche auf Geldleistungen nach dem ASVG zur Deckung von gesetzlichen Unterhaltsanspürchen gegen den Anspruchsberechtigten übertragen werden (Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer 2, ASVG), ist ungeachtet des in der BRD erfolgten Vergleichsabschlusses gemäß Paragraph 45, IPRG nach inländischem Recht zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0077429Dokumentnummer
JJR_19830706_OGH0002_0030OB00088_8300000_001