RS OGH 1983/7/6 3Ob556/83

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Veröffentlicht am 06.07.1983
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Norm

ABGB §180a

Rechtssatz

Es kann ein gerechtfertigtes Anliegen darstellen, wenn die Annehmende für ihre letzten Lebensjahre durch die Adoption eine verstärkte Bindung ihrer Stieftochter an sie erreichen möchte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 556/83
    Entscheidungstext OGH 06.07.1983 3 Ob 556/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048750

Dokumentnummer

JJR_19830706_OGH0002_0030OB00556_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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