Norm
ABGB §180aRechtssatz
Es kann ein gerechtfertigtes Anliegen darstellen, wenn die Annehmende für ihre letzten Lebensjahre durch die Adoption eine verstärkte Bindung ihrer Stieftochter an sie erreichen möchte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048750Dokumentnummer
JJR_19830706_OGH0002_0030OB00556_8300000_002