RS OGH 1983/7/7 13Os83/83

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Veröffentlicht am 07.07.1983
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Norm

StGB §312 Abs1

Rechtssatz

Der dem Quälen eines Gefangenen zugeordnete Unwert orientiert sich vor allem an dem aus der Eigenschaft des Täters als Beamter und aus dessen Willkür gegenüber ihm ausgelieferten, zwangsweise angehaltenen Menschen resultierenden hohen Unrechtsgehalt derartiger Übergriffe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0096361

Dokumentnummer

JJR_19830707_OGH0002_0130OS00083_8300000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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