Norm
StGB §312 Abs1Rechtssatz
Der dem Quälen eines Gefangenen zugeordnete Unwert orientiert sich vor allem an dem aus der Eigenschaft des Täters als Beamter und aus dessen Willkür gegenüber ihm ausgelieferten, zwangsweise angehaltenen Menschen resultierenden hohen Unrechtsgehalt derartiger Übergriffe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0096361Dokumentnummer
JJR_19830707_OGH0002_0130OS00083_8300000_005