RS OGH 1983/8/10 3Ob101/83

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Veröffentlicht am 10.08.1983
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Norm

EO §210 IVA
EO §210 IVD
EO §231
ZPO §477 B2a

Rechtssatz

Meldet der Übernehmer einer pfandrechtlich gesicherten Forderung diese gemäß § 210 EO an und ist gleichzeitig ein Rechtsstreit anhängig, in dem er den Verpflichteten auf Zahlung dieser Forderung klagt, so steht die Anhängigkeit dieses Rechtsstreites der Widerspruchsklage sowie der vorläufigen Zuweisung dieser Forderung im Verteilungsbeschluß nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 101/83
    Entscheidungstext OGH 10.08.1983 3 Ob 101/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003057

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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