Norm
StGB §38Rechtssatz
Maßgebend ist der Vollzug der sicherheitsbehördlichen Verwahrung auf Grund des Haftbefehls, weil die Freizügigkeit seither nicht nur faktisch infolge stationärer Behandlung im Krankenhaus, sondern auch rechtlich als Folge der von der Sicherheitsbehörde kraft richterlichen Haftbefehls übernommenen Gewahrsamsausübung beschränkt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0091542Dokumentnummer
JJR_19830901_OGH0002_0130OS00117_8300000_001