Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Grundsätzlich ist auch ein vom Dienstgeber bezahlter Urlaubszuschuß dem Entgeltbegriff des § 23 AngG zu unterstellen und daher in die Bemessungsgrundlage für den Abfertigungsanspruch einzubeziehen.Grundsätzlich ist auch ein vom Dienstgeber bezahlter Urlaubszuschuß dem Entgeltbegriff des Paragraph 23, AngG zu unterstellen und daher in die Bemessungsgrundlage für den Abfertigungsanspruch einzubeziehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Zuschuß, Angestellte, Berechnung, Grundlage, Höhe, Ausmaß, Umfang, Gehalt, Lohn, Einrechnung, AnrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0028603Dokumentnummer
JJR_19830906_OGH0002_0040OB00158_8200000_001