RS OGH 1983/9/7 3Ob1002/83, 3Ob115/87, 3Ob155/15p

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Veröffentlicht am 07.09.1983
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Norm

EO §42 A

Rechtssatz

Eine Aktion, die auch bei vollständigem Erfolg nicht unmittelbar zur Exekutionseinstellung führen kann, stellt nach stets einheitlicher Rechtsprechung keinesfalls einen Aufschiebungsgrund im Sinne des § 42 EO dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001420

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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