Norm
ABGB §163 ERechtssatz
Mit einer Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 99,7 Prozent nach dem serologischen Gutachten ist die Vaterschaft praktisch erwiesen, sodaß die Ablehnung weiterer Beweisanbote trotz des das Verfahren beherrschenden Untersuchungsgrundsatzes zu billigen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048428Dokumentnummer
JJR_19830908_OGH0002_0060OB00718_8300000_001