Norm
EVKO. AO und AnfO idF IRÄG 1982 ArtXIII Abs1Rechtssatz
Die von der Gesellschaft schon bisher im geschäftlichen Verkehr in der Form "KON-VER" als Kurzbezeichnung neben der Firma "Konkurswarenvermarktungsgesellschaft mit beschränkter Haftung" gebrauchte Wortschöpfung KONVER in Großbuchstaben vor das unternehmensbeschreibende Firmenwort "Warenvermarktung" gesetzt ist geeignet, auf die Herkunft der Waren aus einem zahlungsunfähigen Unternehmen hinzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0065043Dokumentnummer
JJR_19830908_OGH0002_0060OB00002_8300000_001