RS OGH 2022/7/28 8Ob513/83, 5Ob108/22a

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Veröffentlicht am 08.09.1983
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Rechtssatz

Die Gewahrsamsüberlassung durch einen nicht voll Geschäftsfähigen ist nicht mit einem Anvertrauen i.S. dieser Gesetzesstelle gleichzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0010893

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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