Norm
ABGB §1319a BRechtssatz
Grobes Verschulden, wenn Kanaldeckel auf einer für den Verkehr freigegebenen Straße so hoch über den Fahrbahnbelag hinausragen, daß es zu einem Kontakt zwischen der Unterseite eines Fahrzeuges und dem Deckel kommen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0030230Dokumentnummer
JJR_19830913_OGH0002_0020OB00153_8300000_001