RS OGH 1983/9/20 4Ob107/83, 9ObA185/92

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Veröffentlicht am 20.09.1983
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Norm

ArbVG §105 Abs1

Rechtssatz

In der am selben Tag erfolgen Übergabe einer Gleichschrift des Kündigungsschreibens an den Betriebsratsobmann kann nicht die Verständigung von der beabsichtigten Kündigung, sondern nur die Verständigung von der bereits erfolgten Kündigung erblickt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0051587

Dokumentnummer

JJR_19830920_OGH0002_0040OB00107_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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