RS OGH 1983/9/20 5Ob54/83, 6Ob646/84, 5Ob120/86, 5Ob314/99h, 5Ob181/06p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1983
beobachten
merken

Norm

MRG §16 Abs1
MRG §53
RBG 1971 §12 Abs2

Rechtssatz

Durch § 53 MRG sollte die frühere Verweisung im § 12 Abs 3 des RBG auf die §§ 16 und 16 a MG, die damit nach der gänzlichen Tilgung des Wohnbaudarlehens der öffentlichen Hand auf Grund einer vorzeitigen begünstigten Rückzahlung Vereinbarungen über die Höhe des Mietzinses zuließ, durch den Hinweis ersetzt werden, dass in diesen Fällen der § 16 MRG nicht gilt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 54/83
    Entscheidungstext OGH 20.09.1983 5 Ob 54/83
    Veröff: EvBl 1984/5 S 18 = MietSlg XXXV/25 = ImmZ 1984,136
  • 6 Ob 646/84
    Entscheidungstext OGH 04.10.1984 6 Ob 646/84
    Vgl auch
  • 5 Ob 120/86
    Entscheidungstext OGH 10.06.1986 5 Ob 120/86
    Vgl auch; Beisatz: Die vom Gesetz normierte Ausnahme des Bestandgegenstandes von den gesetzlichen Bestimmungen des MRG über die Beschränkung freier Mietzinsbildung soll nicht ausschließlich für jenen Liegenschaftseigentümer gelten, der die Rückzahlung selbst geleistet hat. Sie gilt für jeden nach der begünstigten Rückzahlung geschlossenen Mietvertrag, ungeachtet des Umstandes, ob zwischenweilig ein Wechsel im Eigentum der Liegenschaft eingetreten ist. (T1)
  • 5 Ob 314/99h
    Entscheidungstext OGH 23.11.1999 5 Ob 314/99h
    Vgl auch; Beis wie T1 nur: Sie gilt für jeden nach der begünstigten Rückzahlung geschlossenen Mietvertrag, ungeachtet des Umstandes, ob zwischenweilig ein Wechsel im Eigentum der Liegenschaft eingetreten ist. (T2); Veröff: SZ 72/189
  • 5 Ob 181/06p
    Entscheidungstext OGH 03.10.2006 5 Ob 181/06p
    Vgl aber; Beisatz: § 53 MRG ist im Fall einer begünstigten Rückzahlung nach den RBG 1987 nicht anzuwenden. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0069536

Dokumentnummer

JJR_19830920_OGH0002_0050OB00054_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten