RS OGH 1983/9/21 1Ob23/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1983
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Norm

ABGB §916 A
ABGB §922
ABGB §932 I

Rechtssatz

Veräußert der Käufer einer Liegenschaft diese an einen Dritten weiter und wird nur aus steuerlichen Gründen zur Verschleierung des Zwischenerwerbes zum Schein ein Kaufvertrag in einverleibungsfähiger Form direkt zwischen dem ursprünglichen Verkäufer und dem Dritten errichtet, so kann dieser Gewährleistungsansprüche nur gegen seinen wahren Vertragspartner richten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 23/83
    Entscheidungstext OGH 21.09.1983 1 Ob 23/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018152

Dokumentnummer

JJR_19830921_OGH0002_0010OB00023_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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