RS OGH 1983/9/22 7Ob19/83

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Veröffentlicht am 22.09.1983
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Norm

VersVG §75

Rechtssatz

Die gesetzliche Beschränkung des Herausgabeanspruches auf die Person des Versicherungsnehmers sagt über einen strittigen Anspruch auf bloße Vorlage der Urkunde zur Einsichtgewährung nichts aus. Auch eine ausdehnende Auslegung der angeführten Gesetzesbestimmung auf die bloße Vorlage der Versicherungspolizze zur Einsicht durch einen allenfalls Mitversicherten ist nicht am Platz.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 19/83
    Entscheidungstext OGH 22.09.1983 7 Ob 19/83
    Veröff: VersR 1984,1196

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0080848

Dokumentnummer

JJR_19830922_OGH0002_0070OB00019_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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