Norm
WEG 1975 §9 Abs2Rechtssatz
Eine selbständige Exekutionsführung, die sich nur auf die Pfändung des Anspruches auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums erstrecken würde, wäre gemäß § 9 Abs 2 WEG unzulässig.Eine selbständige Exekutionsführung, die sich nur auf die Pfändung des Anspruches auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums erstrecken würde, wäre gemäß Paragraph 9, Absatz 2, WEG unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0082879Im RIS seit
28.09.1983Zuletzt aktualisiert am
08.04.2024