Norm
ABGB §812 FRechtssatz
Eine Nachlaßabsonderung muß - wegen der Selbständigkeit der Absonderungsberechtigten auch im Fall einer bereits zugunsten eines anderen Forderungsberechtigten bewilligten und im Vollzug befindlichen Absonderung - vom Gericht ausdrücklich angeordnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0013095Dokumentnummer
JJR_19830929_OGH0002_0060OB00755_8300000_001