Norm
ABGB §271Rechtssatz
Die fehlende Einschaltung eines Kollisonskurators wird dadurch wettgemacht, daß die Mutter des Minderjährigen, die in der Folge dessen alleinige gesetzliche Vertreterin geworden ist, den Abschluß der davon betroffenen Rechtsgeschäfte - zumindest schlüssig - genehmigt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0049191Dokumentnummer
JJR_19831004_OGH0002_0050OB00051_8300000_002