RS OGH 1983/10/4 5Ob51/83

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Veröffentlicht am 04.10.1983
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Norm

ABGB §271
ABGB §863 E1
ABGB §1016

Rechtssatz

Die fehlende Einschaltung eines Kollisonskurators wird dadurch wettgemacht, daß die Mutter des Minderjährigen, die in der Folge dessen alleinige gesetzliche Vertreterin geworden ist, den Abschluß der davon betroffenen Rechtsgeschäfte - zumindest schlüssig - genehmigt hat.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 51/83
    Entscheidungstext OGH 04.10.1983 5 Ob 51/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0049191

Dokumentnummer

JJR_19831004_OGH0002_0050OB00051_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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