Norm
DSt 1872 §53 Z3Rechtssatz
Ein Anzeiger, der hinsichtlich seiner Vorwürfe, der angezeigte Rechtsanwalt habe seinen Ehegatten geschädigt, im "eigenen Namen" Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß erhebt, ist hiezu gemäß § 53 Z 3 DSt nicht berechtigt.Ein Anzeiger, der hinsichtlich seiner Vorwürfe, der angezeigte Rechtsanwalt habe seinen Ehegatten geschädigt, im "eigenen Namen" Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß erhebt, ist hiezu gemäß Paragraph 53, Ziffer 3, DSt nicht berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0056104Dokumentnummer
JJR_19831010_OGH0002_000BKD00036_8300000_001