Norm
StGB §146 FRechtssatz
Die der Vorbereitung eines Betrugs dienende Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung wird durch jenen nicht konsumiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094535Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013