RS OGH 2013/4/9 13Os144/83, 13Os149/87, 15Os105/99, 14Os37/13t

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Veröffentlicht am 13.10.1983
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Rechtssatz

Die der Vorbereitung eines Betrugs dienende Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung wird durch jenen nicht konsumiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094535

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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