RS OGH 1983/10/13 6Ob769/82

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Veröffentlicht am 13.10.1983
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Norm

ABGB §1009

Rechtssatz

Das die Durchführung des Auftrages betreffende Weisungsrecht berechtigt den Auftraggeber nicht, den Gewalthaber einseitig zu einer fruchtbringenden Anlegung der aus der Verwaltung sich ergebenden jährlichen Überschüsse und damit zu einer neuen selbständigen Geschäftsbesorgung zu verpflichten.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 769/82
    Entscheidungstext OGH 13.10.1983 6 Ob 769/82
    Veröff: RdW 1984,40

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019544

Dokumentnummer

JJR_19831013_OGH0002_0060OB00769_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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