RS OGH 1983/10/18 4Ob572/83

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Veröffentlicht am 18.10.1983
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Norm

ABGB §1319a A

Rechtssatz

Eine besondere Pflicht des Wegehalters zu Vorkehrungen gegenüber auftretendem Glatteis besteht, wenn das Ortsgebiet zur Fußgängerzone erklärt war und der Halter damit rechnen mußte, daß der Weg zwangsläufig häufig von Wintersportlern mit Langlaufschuhen begangen werden würde.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 572/83
    Entscheidungstext OGH 18.10.1983 4 Ob 572/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0030095

Dokumentnummer

JJR_19831018_OGH0002_0040OB00572_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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