RS OGH 2023/3/29 4Ob105/82; 8ObA5/23b

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Veröffentlicht am 18.10.1983
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Rechtssatz

Aus der - allein für den Verzicht auf bereits erworbene Ansprüche entwickelten - "Drucktheorie" kann die Unzulässigkeit einer Vereinbarung, mit welcher der Arbeitnehmer für die Zukunft auf einen Teil seiner überkollektivvertraglichen Entlohnung ganz oder teilweise "verzichtet", nicht abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0034072

Im RIS seit

18.10.1983

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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