Norm
ABGB §492Rechtssatz
Die Voraussetzungen für das Erlöschen einer Wegedienstbarkeit sind strenger als jene, die für ihr Entstehen durch Ersitzung gefordert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0011743Dokumentnummer
JJR_19831018_OGH0002_0050OB00521_8300000_001