RS OGH 2023/3/29 4Ob105/82; 4Ob106/84; 14Ob226/86; 9ObA10/89; 9ObA232/99d; 8ObA283/99x; 9ObA58/03z;

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Veröffentlicht am 18.10.1983
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Rechtssatz

Die Rechtswirksamkeit von Änderungen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers ist Folge der das österreichischen Privatrecht grundsätzlich beherrschenden Vertragsfreiheit, welche auch im Bereich des Arbeitsrechtes durch kein allgemeines "Verschlechterungsverbot" beschränkt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0034043

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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