RS OGH 1983/10/18 4Ob190/82, 9ObA142/98t, 8ObA32/18s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1983
beobachten
merken

Norm

AngG §23a Abs1 Z2 II

Rechtssatz

Der Rechtsansicht, daß der Abfertigungsanspruch von der (bescheidmäßigen) Gewährung der vorzeitigen Alterspension abhänge, kann nicht beigepflichtet werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angestellte, Ruhestand, Voraussetzungen, Frühpension, Kündigung, Dienstnehmer, Arbeitnehmer, Altersabfertigung, Pensionsabfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0028508

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten