Norm
AngG §23a Abs1 Z2 IIRechtssatz
Der Rechtsansicht, daß der Abfertigungsanspruch von der (bescheidmäßigen) Gewährung der vorzeitigen Alterspension abhänge, kann nicht beigepflichtet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Ruhestand, Voraussetzungen, Frühpension, Kündigung, Dienstnehmer, Arbeitnehmer, Altersabfertigung, PensionsabfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0028508Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.10.2018