Norm
StVO §17 Abs1Rechtssatz
Eine Verpflichtung zur Abgabe eines Warnzeichens ist beim Vorbeifahren an einem stehendem Fahrzeug nicht allgemein vorgeschrieben, sondern ist nur abzugeben, wenn es aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0074184Dokumentnummer
JJR_19831103_OGH0002_0080OB00291_8200000_001