Norm
ABGB §176 Abs1Rechtssatz
Welche Gründe im einzelnen die Weigerung des gesetzlichen Vertreters rechtfertigen, kann den Wortlaut der Bestimmung des § 176 Abs 1 ABGB nicht entnommen werden.Welche Gründe im einzelnen die Weigerung des gesetzlichen Vertreters rechtfertigen, kann den Wortlaut der Bestimmung des Paragraph 176, Absatz eins, ABGB nicht entnommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0007425Dokumentnummer
JJR_19831103_OGH0002_0060OB00754_8300000_001