Norm
ABGB §754 Abs2Rechtssatz
Die uneheliche Tochter des Erblassers als gesetzliche Erbin desselben und mögliche Übernehmerin steht das Recht zu, hinsichtlich der letztwillig berufenen Hofübernehmerin Ausschließungsgründe geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0037999Dokumentnummer
JJR_19831103_OGH0002_0060OB00012_8300000_001