Norm
RDG §101Rechtssatz
Eine Dienstpflichtenverletzung kann auch fahrlässig begangen werden, weshalb auch die nichtgehörige Bedachtnahme auf allgemeine Dienstpflichten des Richters disziplinär ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0072507Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019