RS OGH 1983/11/9 1Ob713/83

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Veröffentlicht am 09.11.1983
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Norm

ABGB §287

Rechtssatz

Ein notwendiges Verkehrsbedürfnis, das erforderlich ist, wenn eine Grundfläche durch sogenannte stillschweigende Widmung zur öffentlichen Straße wird, liegt vor, wenn ohne Benutzung der Straße wichtige Verkehrsbelange der Allgemeinheit, wozu auch die Verkehrsbelange eines Ortsteiles ausreichen, nicht befriedigt oder wesentlich beeinträchtigt werden; die Verkehrsgelegenheit muß so notwendig sein, daß bei ihrer Nichtbefriedigung Mißstände zu befürchten sind.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 713/83
    Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 713/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009808

Dokumentnummer

JJR_19831109_OGH0002_0010OB00713_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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